AGB

I Einleitung

§ 1 Allgemeines

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der der LIVA Gbr, Bergedorfer Str. 17-19, 21502 Geesthacht, gegenüber ihren Kunden. Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn, die LIVA GbR hat diese schriftlich bestätigt.

(2) Die Geschäftsbeziehungen zwischen der LIVA GbR und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Gerichtsstand ist Geesthacht, soweit der Kunde Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Die LIVA GbR darf die Kunden jedoch auch an deren allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch nehmen.

(4) Vertragssprache ist deutsch.

(5) Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

(6) Verbraucher haben die Möglichkeit eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Der folgende Link der EU-Kommission (auch OS-Plattform genannt) enthält Informationen über die Online-Streitschlichtung und dient als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen erwachsen: http://ec.europa.eu/consumers/odr.

(7) Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§36 VSBG): Die LIVA GbR ist zur Teilnahme an weiteren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

§ 2 Datenschutz

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der LIVA GbR auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von der LIVA GbR selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).

(2) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Verkäuferin ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs. Soweit der Kunde ein Kundenkonto bei der LIVA GbR anlegt, bleiben Daten auch nach Abschluss des Bestellvorganges gespeichert. Es wird hinsichtlich der Einzelheiten auf die Datenschutzerklärung verwiesen. (Hier bitte den Link zur Datenschutzerklärung einfügen)

II Verkauf 

§ 3 Vertragsinhalte und Vertragsschluss

(1) Die LIVA GbR bietet ihren Kunden im Stationären Handel sowie im Online-Shop verschiedene Produkte zum Kauf an, insbesondere Ausstattung für Hochzeitsfeiern.

(2) Die LIVA GbR (nachfolgend: Verkäuferin) richtet sich mit den Angeboten ausschließlich an Kunden aus Deutschland. Der Kaufvertrag kommt mit der Annahme der Bestellung des Kunden durch die Verkäuferin zustande. Vor verbindlicher Abgabe seiner Bestellung kann der Kunde alle Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bzw. im Ladengeschäft direkt mit der Verkäuferin besprochen. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden, bzw. im Ladengeschäft direkt mit der Verkäuferin besprochen. Der Eingang und die Annahme der Bestellung werden dem Kunden per E-Mail bestätigt.

(3) Onlineshop - Mit der Auftragsbestätigung übersendet die Verkäuferin dem Kunden den Vertragstext sowie diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, inkl. der Widerrufsbelehrung.

§ 4 Preise, Versandkosten, Umsatzsteuer und Zahlung

(1) Es gelten die im Online-Shop angegebenen Preise. Diese verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zzgl. Versand- und Verpackungskosten, die dem Kunden vor Abgabe der Bestellung gesondert bekannt gegeben werden.

(2) Die Belieferung der Kunden durch die die Verkäuferin erfolgt stets gegen Vorkasse. Der Kunde kann zwischen den angebotenen Zahlungsmöglichkeiten wählen. Wählt der Kunde “Vorkasse per Überweisung”, so ist die Zahlung spätestens 1 Woche nach Vertragsschluss fällig. Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann die Verkäuferin nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz verlangen und/ oder vom Vertrag zurücktreten.

(3) Die Verkäuferin stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird oder sonst in Textform zugeht.

§ 5 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Die Verkäuferin behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und die Teillieferung für den Kunden nicht ausnahmsweise unzumutbar ist. Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.

(2) Sofern in den Artikelbeschreibungen nicht anders angegeben, versendet die Verkäuferin die Ware innerhalb von sieben Werktagen nach Anweisung der Zahlung durch den Kunden. Falls die Nichteinhaltung eines Liefer- oder Leistungstermins auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von der Verkäuferin nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert.

(3) Die Verkäuferin behält sich vor, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen, wenn die Ware durch einen Lieferanten zum Tag der Auslieferung anzuliefern ist und die Anlieferung ganz oder teilweise unterbleibt. Dieser Selbstbelieferungsvorbehalt gilt nur dann, wenn die Verkäuferin das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten hat. Die Verkäuferin hat das Ausbleiben der Leistung dann nicht zu vertreten, soweit rechtzeitig mit dem Zulieferer ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen wurde. Wird die Ware nicht geliefert, wird die Verkäuferin den Kunden unverzüglich über diesen Umstand informieren und einen bereits gezahlten Kaufpreis sowie Verpackungs- und Versandkosten erstatten.

(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Ist der Kunde Unternehmer, so geht beim Versendungskauf die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.

§ 6 Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht

(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum der Verkäuferin; im Fall, dass der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die der Verkäuferin im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.

(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Haftung für Sach- und Rechtsmängel, Information bei Transportschäden

(1) Mängel sind vom Kunden innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren gegenüber der Verkäuferin zu rügen. Liegen Mängel vor und wurden diese rechtzeitig geltend gemacht, ist die Verkäuferin zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Sind an dem Vertrag nur Kaufleute beteiligt, so gelten ergänzend die §§ 377 ff. HGB. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so soll der Kunde dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte gem. Abs. 1 sofort beim Spediteur/ Frachtdienst reklamieren und unverzüglich durch eine E Mail oder auf sonstige Weise (Fax/Post) mit der Verkäuferin Kontakt aufnehmen, damit diese etwaige Rechte gegenüber dem Spediteur/ Frachtdienst wahren kann.

§ 8 Haftungsausschluss

(1) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet die Verkäuferin unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet die Verkäuferin nicht.

(2) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(3) Ist die Haftung der Verkäuferin ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Individuell gestaltete Waren

(1) Übermitteln Sie uns die für die individuelle Gestaltung Ihrer Waren erforderlichen Informationen, Texte oder Dateien unverzüglich nach Vertragsschluss über das Online-Bestellsystem oder per E-Mail. Beachten Sie dabei etwaige Vorgaben zu Dateiformaten.

(2) Stellen Sie sicher, dass die von Ihnen übermittelten Daten keine Rechte Dritter verletzen oder gegen geltende Gesetze verstoßen. Sie befreien uns ausdrücklich von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit den übermittelten Daten stehen, einschließlich der Kosten für eventuell erforderliche rechtliche Vertretung.

(3) Beachten Sie, dass wir keine inhaltliche Prüfung der übermittelten Daten vornehmen und daher keine Haftung für Fehler übernehmen. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass die bereitgestellten Informationen korrekt sind.

III Vermietung

§ 10 Zustandekommen des Vertrages

Die Angebote der LIVA GbR (nachfolgend: Vermieter) zur Vermietung sind stets freibleibend und unverbindlich.

Verträge kommen nur durch  Auftragsbestätigung oder Erfüllung seitens des Vermieters mit dem Inhalt dieser AGB zustande. Der Mieter ist an seinen erteilten Auftrag für die Dauer von zwei Wochen ab Unterzeichnung des Auftrages gebunden

Die Belieferung der Kunden durch die die Vermieterin erfolgt stets gegen Vorkasse für den gesamten Mietzeitraum. Der Kunde kann zwischen den angebotenen Zahlungsmöglichkeiten wählen. Wählt der Kunde “Vorkasse per Überweisung”, so ist die Zahlung spätestens 1 Woche nach Vertragsschluss fällig. Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann die Vermieterin nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz verlangen und/ oder vom Vertrag zurücktreten.

Die Vermieterin stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird oder sonst in Textform zugeht.

  1. Abholung

Hat der Mieter im Auftrag einen Abholtermin angegeben, so wird dieser erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich. Die Miete kann dann abweichend von den vorstehenden Regelungen auch in bar bei Abholung entrichtet werden.

Der Mieter ist bei vereinbarter Abholung verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten beim Vermieter abzuholen.

  1. Lieferung

Hat der Mieter im Auftrag einen Liefertermin angegeben, so wird dieser erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich. Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Lieferung an die vom Mieter im Auftrag angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wird. Die Bestellung muss mind. 10 Tage vor der Bestellung eingehen. Es erfolgt dann die Zusendung der Rechnung. Wenn die Zahlungsart Überweisung gewählt wurde, muss der Betrag dem Konto der Vermieterin mind. 3 Tage vor dem Liefertermin gutgeschrieben worden sein. Ansonsten kann die Vermieterin die Lieferung verweigern.

§ 11 Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache bei Übergabe bzw. Zugang auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit hin zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen.

Hat der Vermieter die Mängel zu vertreten, so ist der Vermieter verpflichtet und berechtigt, vertragswesentliche Mängel jederzeit zu beseitigen oder beseitigen zu lassen und die hierbei entstehenden Kosten zu tragen. Während der Mängelbeseitigung ist der Mieter von der Zahlung des Mietzinses befreit. Einer Mängelbeseitigung steht es gleich, wenn der Vermieter gleichwertigen Ersatz liefert. Sofern dem Vermieter die Beseitigung des Mangels nicht gelingt, kann der Mieter Herabsetzung des Mietzinses oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

§ 12 Mietdauer

Das Mietverhältnis beginnt an dem Tag, an dem die Mietsache beim Vermieter abgeholt wird bzw. der Vermieter die Mietsache liefert oder liefern lässt. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer. Die Rückgabe der Mietsache durch den Mieter kann nur während der Geschäftszeiten des Vermieters an dessen Firmensitz erfolgen.

Auf Wunsch des Vermieters ist die Mietsache auch an einem anderen Ort als der Firmensitz des Vermieters zurückzugeben, falls dies bei Vertragsschluss vereinbart wurde.

Für die Rückgabe der Mietsache ist diese vorher sorgfältig zu reinigen. Ausgenommen sind hiervon Textilien, die die Vermieterin auf eigene Kosten reinigen läßt. Die Mietgegenstände sind mit dem gleichen Verpackungsmaterial und in der gleichen Art und Weise verpackt zurückzugeben, wie die Gegenstände übergeben/versendet wurden. Der Vermieter prüft den Mietgegenstand nach Rückgabe und wird etwaige Mängel innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt bei dem Mieter reklamieren. Eine Anzeige per E-Mail ist ausreichend.

Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, ist je angefangenem Tag eine volle Tagesmiete an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.

§ 13 Aufrechnungsverbot

Ein Aufrechnungsrecht des Mieters besteht nicht bei bestrittenen sowie nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

§ 14 Kündigung / Rücktritt

Das Mietverhältnis läuft auf bestimmte Zeit. Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Abhol- bzw. Liefertermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

§ 15 Haftung / Pflichten des Mieters

Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen der Mietsache mit den Reparaturkosten. Bei von ihm zu vertretendem Verlust, Abhanden- kommen oder Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert.

Für die Zeit eines Ausfalls der Mietsache bei notwendiger Wiederbeschaffung oder Reparatur aufgrund vom Mieter zu vertretender Beschädigung, Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die dadurch bedingten Kosten und Umsatzausfälle in Rechnung zu stellen.

Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten die Mietsache weiterzuvermieten, Rechte aus dem Vertrag abzutreten oder Rechte jedweder Art an der Mietsache einzuräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme oder Pfändung Rechte an der Mietsache geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, dem Dritten unverzüglich schriftlich die Tatsache des Eigentums des Vermieters mitzuteilen und den Vermieter unverzüglich schriftlich zu informieren.

§ 16 Haftung des Vermieters

Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.

Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Neben- pflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Begrenzung und der Ausschluss der Schadensersatzhaftung des Vermieters gelten nicht bei Schäden an Körper, Gesundheit oder Verlust des Lebens.

III Hochzeitskleid Anprobe - im Store

§ 17  Anprobe 

Die erste Beratung, die stattfindet, ist kostenfrei. Sollten Sie eine zweite Anprobe vereinbaren, fallen Kosten von 30,– € je angefangener halben Stunde an.

§ 18 Terminabsage – Stornierungsvereinbarung

Wenn der Termin zur Anprobe, innerhalb von 24 Stunden vor der Anprobe absagt wird oder Sie nicht zum Termin erscheinen, wird eine Gebühr in Höhe von 178 € sofort fällig, diese wird Ihnen per E-Mail oder Post zugesendet.
Die Absage muss schriftlich, gerne per E-Mail, geschehen und von uns bestätigt werden.